Die wichtigsten Regelungen
Kinder unter 18 Jahren sind generell von Zuzahlungen befreit, außer bei Fahrkosten. Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie sind Eigenanteile möglich. Die Höhe der jährlichen Zuzahlungen ist auf zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinkünfte der Familie beschränkt. Für Angehörige im Haushalt werden aber Freibeträge angesetzt.
Für schwerwiegend chronisch Kranke (z. B. Pflegegrad 3 oder höher, schwerbehindert ab 60 Prozent), die in Dauerbehandlung sind, liegt die Belastungsgrenze bei einem Prozent des Bruttojahreseinkommens.
Eine Befreiung von Zuzahlungen ist bereits im Voraus für das Jahr 2023 möglich. Wir beraten Sie über die Voraussetzungen.
Sammeln Sie alle Belege und Quittungen. Übersteigen die Kosten im Laufe eines Kalenderjahres die Belastungsgrenze, können wir Sie für das restliche Jahr befreien und zu viel gezahltes Geld erstatten.