Das Flexi-Renten-Gesetz belohnt Rentner, die ihre Angehörigen versorgen, denn die Pflege-Versicherung zahlt dann die vollen Beiträge.
Wer Angehörige ehrenamtlich pflegt, kann dadurch seine monatliche Rente aufbessern. Das gilt seit 01.01.2017 auch für Pflegende, die bereits Rentner sind. Einen besonderen Kniff erlaubt der Gesetzgeber sogenannten Teilrentnern: Sie können auf nur ein Prozent der vollen Rente verzichten, um die komplette Zusatzrente für ihre Pflegeleistung zu bekommen
Seit letztem Jahr sind Alters-Rentner, die eine Person „nicht erwerbsmäßig“ in einem bestimmten Mindestumfang zu Hause pflegen, bis zum Eintritt der Regelaltersvollrente in der Rentenversicherung versicherungspflichtig. Selbst Rentenbeiträge zahlen müssen sie aber nicht. Das übernimmt die Pflegekasse für sie. Lukrativ ist das für zwei Personengruppen. Zum einen für Rentner, die vor Erreichen ihrer regulären Altersgrenze in Rente gehen, zum anderen – ab Erreichen der Altersgrenze – für die eilrentner.
Tipp: Hat die Pflegeversicherung die Beitragszahlungen in die Rentenkasse nicht automatisch aufgenommen bzw. wurden Altersrentner vor dem 01.01.2017 mit Eintritt Altersrente automatisch beendet, sollten Betroffene sich melden und ihre Ansprüche ab 01.01.2017 geltend machen.
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Anke Schade
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