Zum Jahreswechsel hat der BKK Arbeitgeberservice über bevorstehende gesetzliche Änderungen der Sozialversicherung und im Steuerrecht informiert.
In den praxisorientierten Vorträgen vermittelten die BKK Experten Florian Wildfeuer (Krankenkassenfachwirt), Annette Weiß (Sozialversicherungsfachangestellte) und der Steuerrechtsfachmann Fritz Eichmann (im Bild von links) anhand konkreter Fallbeispiele die Anwendung der Neuerungen.
Im Mittelpunkt der Änderungen ging es um die Digitalisierung in den Bereichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung, z. B. um die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die digitale Modernisierung von Versorgung und Pflege und die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung sowie die Meldungen an die Agentur für Arbeit, die künftig digital übermittelt werden müssen. Weitere Themen waren die Änderungen im Arbeitgebermeldeverfahren, beispielsweise bei kurzfristigen Beschäftigten, sowie die Verbesserung der Pflegeleistungen.