Europäische Krankenversicherungskarte
In allen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie in der Schweiz haben Sie Anspruch auf notwendige medizinische Leistungen. Natürlich gilt dies auch für bereits bestehende Erkrankungen, die regelmäßig medizinisch betreut oder weiter behandelt werden. Als Nachweis legen Sie in der Arztpraxis oder im Krankenhaus Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card – EHIC) vor. Die EHIC ist auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte aufgedruckt.
Auslandskrankenschein
Wenn Sie nach Bosnien-Herzegowina, Tunesien oder in die Türkei reisen, benötigen Sie anstelle der EHIC einen Auslandskrankenschein. Diesen stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage aus.
In manchen ausländischen Gesundheitseinrichtungen und besonders bei Hotelärzten kann es vorkommen, dass die EHIC oder der Auslandskrankenschein nicht akzeptiert wird und Sie die Kosten privat vorstrecken müssen. Diese Privatrechnungen können Sie bei uns vorlegen. Wir prüfen dann, inwieweit wir uns an den Kosten beteiligen dürfen. Generell gilt, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen eine Kostenübernahme oft nur in begrenztem Umfang zulassen. Beispielsweise sind Rücktransporte, egal aus welchem Land, nicht abgedeckt. Ebenfalls sind bei der Abwicklung über Privatrechnung häufig Zuzahlungen zu leisten, die über den in Deutschland üblichen Vertragssätzen liegen. Solche Kosten darf die gesetzliche Kranken versicherung nicht erstatten.
Reisen in außereuropäische Länder
Bei außereuropäischen Reisen in Länder ohne Sozialversicherungsabkommen werden Sie immer als Privatpatient behandelt. Nehmen Sie dort Leistungen in Anspruch, tragen Sie die Kosten selbst.
Unser Tipp
Da die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen im Ausland je nach Reiseland begrenzt sind, empfehlen wir Ihnen, sich vor Ihrem Reiseantritt zusätzlich abzusichern. Das gelingt bestens mit der Auslandskrankenversicherung unseres Kooperationspartners NÜRNBERGER Versicherung. Damit genießen Sie einen weltweiten Versicherungsschutz für Reisen ins Ausland – mit freier Arztwahl, ohne Gesundheitsfragen und inklusive vieler Extraleistungen wie Rücktransporte und Notfall-Betreuung für Kinder.
Kooperationspartner der BKK Faber-Castell & Partner
Mit der NÜRNBERGER setzen Sie auf einen finanzstarken und erfahrenen Partner, dem Millionen Kunden vertrauen. Grundlage der Zusammenarbeit ist die gemeinsame Historie. Freiherr Lothar von Faber gründete 1844 die heutige BKK Faber-Castell & Partner und 40 Jahre später die NÜRNBERGER.
Die NÜRNBERGER bietet den Versicherten der BKK Faber-Castell & Partner private Kranken- und Pflegezusatzversicherungen zu besonders günstigen Beiträgen an. Dazu gehören zum Beispiel die Auslandskranken- und Zahnzusatzversicherungen, die private Pflegevorsorge und viele mehr. Lassen Sie sich doch einfach individuell beraten. Ihre persönlichen Ansprechpartner der NÜRNBERGER nehmen sich gerne Zeit für Sie. Jetzt mehr bei der NÜRNBERGER erfahren!