Der Organspendeausweis hilft dabei, die eigene Einstellung zur Organ- und Gewebespende zu dokumentieren. Nicht nur ein „Ja“ zur Organspende kann darin festgehalten werden. Einer Organspende kann auch widersprochen werden oder man stimmt nur einer Entnahme von bestimmten Organen zu. Mehr Informationen zum Thema Organspende finden Sie auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Ein Organspendeausweis schafft Klarheit über den Willen eines verstorbenen Menschen und entlastet die Angehörigen. Liegt keine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende vor, werden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person gefragt.
Eine persönliche Entscheidung im Organspendeausweis ist nicht auf Lebenszeit bindend. Weil die Entscheidung nicht registriert wird, reicht es aus, bei einer Änderung den alten Ausweis zu vernichten und einen neuen auszufüllen. Sie haben noch keinen Organspendeausweis oder möchten einen neuen anlegen? Auf der Organspende-Infoseite der BZgA können Sie ihn ausdrucken, online ausfüllen oder bestellen. Selbstverständlich können Sie den Organspendeausweis auch bei Ihrer BKK-Geschäftsstelle anfordern. Alternativ können Sie Ihre Entscheidung in einer Patientenverfügung festlegen.
Seit dem 18. März 2024 können Sie außerdem Ihre Entscheidung online im Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende hinterlegen. Das Organspenderegister ist ein zentrales Verzeichnis, in dem die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende digital festgehalten werden kann. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Er kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Alle Informationen dazu finden Sie auf der offiziellen Seite unter www.organspende-register.de.
Für das persönliche Gespräch
Unter der kostenlosen Rufnummer 0800 90 40 400 ist das Infotelefon Organspende montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr erreichbar.
Das Team nimmt außerdem Fragen sowie schriftliche Bestellungen unter organspende@bzga.de entgegen.
Das geschulte Team des Infotelefons:
Zur Verbesserung und Weiterentwicklung der transplantationsmedizinischen Versorgung und zur Erhöhung der Transparenz in der Organspende in Deutschland ist ein Transplantationsregister eingerichtet worden. Haben Sie zu Lebzeiten Ihre Bereitschaft zur Organspende erklärt oder haben Ihre Angehörigen, sofern eine Erklärung nicht vorgelegen hat, einer Organentnahme zugestimmt, werden im Falle einer Organspende Ihre medizinisch relevanten Daten pseudonymisiert, d.h. streng verschlüsselt ohne jegliche Angabe von Identifikationsmerkmalen wie Name und Adresse, an das Register übermittelt und dort mit den medizinisch relevanten Daten des Organempfängers verknüpft.