Die BKK Faber- Castell & Partner übernimmt die Kosten für Behandlungen der klassischen Homöopathie, einer mehr als 200 Jahre alten Heilkunst. Wir haben mit dem Deutschen Zentralverein Homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) einen sogenannten integrierten Versorgungsvertrag (IGV) abgeschlossen.
Die einzige Voraussetzung, die es zu erfüllen gilt:
Sie müssen ihre Teilnahme an der Integrierten Versorgung beim jeweiligen Arzt bestätigen. Die Teilnahmeerklärung erhalten Versicherte bei einem homöopathisch tätigen und nach unserem Vertrag zugelassenen Arzt. Über die zugelassenen Ärzte geben alle Geschäftsstellen der BKK Faber-Castell & Partner gern Auskunft.
Leistungen | Inanspruchnahme |
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Homöopathische Erstanamnese vom Beginn des 13. Lebensjahres mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung einer homöopathischen Behandlung einmal je Krankheitsfall | 1 mal pro Jahr |
Homöopathische Erstanamnese bis zum vollendeten 12. Lebensjahr | 1 mal pro Jahr |
Homöopathische Analyse | 2 mal pro Jahr |
Repertorisation (Auswahl des richtigen homöopathischen Mittels in sämtlichen Nachschlagewerken durch den Arzt) | 2 mal pro Jahr |
Homöopathische Folgeanamnese | 1 mal pro Quartal |
Homöopathische Beratung | 5 mal pro Quartal |
Die zusätzlichen Leistungen der Apotheken: