Wir versorgen Sie mit den notwendigen Hilfsmitteln, damit Sie Ihren Alltag leichter bewältigen. Ihr Arzt verordnet das Hilfsmittel und entscheidet auch, ob dieses geändert oder ersatzweise beschafft werden muss.
Für Hilfsmittel gilt die folgende Zuzahlungsregelung:
Bitte beachten Sie: Teilweise werden von den Sanitätshäusern oder auch Apotheken neben der Zuzahlung auch Aufpreise für diese Hilfsmittel verlangt.
Für verschiedene Hilfsmittel wurden einheitliche Festbeträge festgesetzt. Wir übernehmen in solchen Fällen die Kosten bis zur Höhe des Festbetrages.
Für eine optimale Versorgung in einer ausgezeichneten Qualität und zu günstigen Konditionen haben wir mit vielen Sanitätshäusern Verträge geschlossen und Preise vereinbart. Die Kostenabwicklung erfolgt direkt mit dem Leistungserbringer.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl und Beschaffung Ihres Hilfsmittels. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Hilfsmittelversorgung haben und insbesondere auch dann, wenn Sie im Sanitätshaus oder in der Apotheke eine Erklärung unterschreiben müssen. Einige Sanitätshäuser lassen sich zur sofortigen Auslieferung eine Erklärung unterschreiben, dass Sie die Kosten tragen, wenn eine Bewilligung nicht oder nicht vollständig erfolgt.