Hausarztzentrierte Versorgung bzw. BKK Hausarztprogramm bedeutet, dass die teilnehmenden Versicherten bei gesundheitlichen Beschwerden immer zuerst zu ihrem Hausarzt gehen.
Andere Ärzte dürfen von den Versicherten nur aufgrund einer Überweisung durch den Hausarzt aufgesucht werden. Ausnahme: Notfälle, Augen- und Frauenärzte. Im Vertretungsfall (Urlaub, Krankheit Ihres Hausarztes) ist der Vertretungsarzt zuständig, der ebenfalls am BKK Hausarztprogramm teilnimmt.
So bleibt der Hausarzt über alle Behandlungsschritte informiert, ist damit Lotse und Koordinator der Behandlungen.
Eine Behandlung nach dem BKK Hausarztprogramm können alle Versicherten der BKK Faber-Castell & Partner wählen. Kinder und Jugendliche die an unserem Programm BKK Starke Kids teilnehmen, können nicht teilnehmen.
Bitte beachten Sie: Die Teilnahme am ist beim Hausarzt zu erklären. Die Entscheidung ist dann für mindestens ein Jahr verpflichtend.
Als Versicherter der BKK Faber-Castell & Partner können Sie an verschiedenen Programmen teilnehmen:
Die jeweils teilnehmenden Hausärzte können Sie in jeder BKK Faber-Castell & Partner Geschäftsstelle erfragen.
In dieser Patienteninformation (pdf, 317 kB) finden Sie übersichtlich zusammen gefasst die wichtigsten Informationen.