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Pflegemittel

Unsere Pflegekasse gewährt auch auf Antrag Leistungen, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen.

Hierzu gehören Pflegehilfsmittel, Pflegeverbrauchshilfsmittel und technische Hilfen wie zum Beispiel ein Pflegebett oder ein Hausnotrufsystem. Außerdem gewährt die Pflegekasse Zuschüsse zu den Aufwendungen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, wenn zum Beispiel in der Wohnung des Pflegebedürftigen ein Bad ein- oder umgebaut werden muss, um die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Ein kurzer Überblick der verschiedenen Pflegemittel

Das Thema Pflegemittel ist auf den ersten Blick oftmals nur schwer in seiner Gänze zu umfassen. Unser Service-Team der BKK Pflegekasse steht Ihnen bei Fragen zu Pflegemitteln gerne zur Seite.
  • Zu den Pflegehilfsmittel zählen beispielsweise Bettbeistelltische, Kopfwaschwanne und wiederverwendbare Krankenunterlagen.
  • Bitte senden Sie uns einen Kostenvoranschlag und reichen den Antrag mit Rezept oder Attest bei unserer Pflegekasse ein. Hier ist ein Eigenanteil von 10 %, jedoch nicht mehr als 25 € zu leisten.
  • Unter die Pflegeverbrauchsmittel fallen beispielsweise Krankenunterlagen zum Einmalgebrauch, Hände- und Flachendesinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Mundschutz.
  • Hierfür stehen monatlich 42 € zur Verfügung, die bei Vorlage der medizinischen Voraussetzungen über einen zugelassenen Anbieter wie Apotheken und Sanitätshäuser abgegeben werden dürfen.
  • Erstmalig wird vom Anbieter ein Antrag gestellt und bei Bewilligung kann dieser monatlich die Pflegeverbrauchshilfsmittel abgeben. 
  • Zu den technischen Pflegehilfsmitteln gehören beispielsweise Prothesen, Rollator, Notrufsystem, Badewannenlifte und Pflegebetten.
  • Nach Prüfung durch den Medizinischen Dienst und Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen kann eine Belieferung durch unsere Vertragsanbieter erfolgen.

Antrag auf Wohnumfeldverbesserung

Hier gelangen Sie direkt zum Antrag auf Wohnumfeldverbesserung. Einen Antrag können Sie natürlich auch jederzeit gerne in jeder BKK Faber-Castell & Partner Geschäftsstelle anfordern. Weitere Anträge zum Thema Pflege finden Sie in unserem Download-Center.

Vorsicht Falle

Betrugsmasche mit Pflegeverbrauchshilfsmitteln

Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen müssen im Alltag viel organisieren: Welche Hilfsmittel werden gebraucht, wer pflegt, und welche Unterstützung gibt es? Leider nutzen Betrüger diese Situation aus. Sie rufen unvermittelt an und verkaufen monatliche Pflegehilfsmittelboxen – oft mit Produkten, die gar nicht benötigt werden. Diese Boxen enthalten zum Verbrauch bestimmte Artikel wie Einmalhandschuhe, Bettunterlagen oder Desinfektionsmittel.

So erkennen Sie die Masche:

  • Die Anrufer geben sich am Telefon als Mitarbeiter der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes aus.
  • Sie versuchen, persönliche Daten zu erfragen oder Betroffene unter Druck zu setzen, Pflegeverbrauchshilfsmittel zu bestellen oder ein Abo abzuschließen.
  • Teilweise schicken die Anbieter anschließend ein Schreiben mit einer Lieferung zu, obwohl oft keine eine Bestellung erfolgt ist.

So schützen Sie sich:

  • Beenden Sie ungebetene Anrufe sofort. Seriöse Anbieter nehmen keinen Kontakt auf, ohne dass Sie zuvor selbst Interesse gezeigt haben.
  • Geben Sie am Telefon keine persönlichen Angaben zu Kranken- oder Pflegeversicherung preis.
  • Unterschreiben oder bestätigen Sie nichts, wenn Sie keine Pflegehilfsmittelbox benötigen oder sich unsicher sind.
  • Lehnt ein Anbieter die Rücksendung ab oder bleiben Fragen offen, rufen Sie unsere Pflegekasse gerne direkt an. Wir klären den Sachverhalt und schützen Sie vor unnötigen Kosten.
  • Wenn Sie von einem Betrugsversuch betroffen sind oder einen Verdacht haben, melden Sie sich bitte bei unserer Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen. Dort gehen wir den Hinweisen nach, prüfen die Vorgänge und tragen so dazu bei, unsere Versicherte zu schützen.

Wichtig zu wissen:

  • Pflegebedürftige dürfen nicht telefonisch kontaktiert werden, um ihnen Pflegehilfsmittel zu bewerben oder zu verkaufen.
  • Die Kosten für Pflegeverbrauchshilfsmittel übernimmt die Pflegekasse nur bei anerkanntem Pflegegrad und tatsächlichem Bedarf. Monatlich stehen dafür 42 € zur Verfügung.