Bei Meldungen zur Sozialversicherung, bei denen das Arbeitsentgelt eingetragen wird, werden auch zusätzlich die Daten der Unfallversicherung einzutragen. Die Daten der Unfallversicherung finden sich in der Regel im Veranlagungsbescheid des für den Arbeitgeber zuständigen Unfallversicherungsträgers.
000 | UV-Pflichtig ohne Besonderheiten |
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A07 | Arbeitnehmer der UV-Träger |
A08 | Unternehmen ist Mitglied einer landwirtschaftlichen BG |
A09 | Beitrag zur UV wird nicht nach dem Arbeitsentgelt bemessen (zum Beispiel Kopfpauschale) |
B01 | Entsparung von ausschließlich sozialversicherungspflichtigem Wertguthaben |
B02 | Keine UV-Pflicht wegen Auslandsbeschäftigung |
B03 | Versicherungsfreiheit in der UV gemäß SGB VII |
C01 | Entsparung von übertragenem Wertguthaben durch die DRV-Bund |
Besonderheiten bei A07, A08 und A09:
Bisher wurde bei diesen Arbeitgebern als Gefahrtarifstelle fiktiv „88888888“ oder „99999999“ gemeldet. Diese fiktive Gefahrtarifstelle entfällt nun durch den Meldegrund. Bei den oben genannten Meldegründen sind alle weiteren Felder außer „Betriebsnummer des UV-Trägers" in der Grundstellung (entweder leer oder „00000000“) zu melden.
Besonderheiten bei B01, B02 und B03:
Bei diesen Meldegründen sind die weiteren Datenbausteine außer „Betriebsnummer des UV-Trägers“ und die „Mitgliedsnummer beim UV-Träger“ in der Grundstellung (entweder leer oder „00000000“) zu melden.
Mehr zum UV-Meldeverfahren lesen Sie auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.