Menü
Mitglied werden

Unfallversicherungsdaten

Bei Meldungen zur Sozialversicherung, bei denen das Arbeitsentgelt eingetragen wird, werden auch zusätzlich die Daten der Unfallversicherung einzutragen. Die Daten der Unfallversicherung finden sich in der Regel im Veranlagungsbescheid des für den Arbeitgeber zuständigen Unfallversicherungsträgers.

Übersicht der Meldegründe

000UV-Pflichtig ohne Besonderheiten
A07Arbeitnehmer der UV-Träger
A08Unternehmen ist Mitglied einer landwirtschaftlichen BG
A09Beitrag zur UV wird nicht nach dem Arbeitsentgelt bemessen (z. B. Kopfpauschale)
B01Entsparung von ausschließlich sozialversicherungspflichtigem Wertguthaben
B02Keine UV-Pflicht wegen Auslandsbeschäftigung
B03Versicherungsfreiheit in der UV gemäß SGB VII
C01Entsparung von übertragenem Wertguthaben durch die DRV-Bund

Besonderheiten bei A07, A08 und A09:
Bisher wurde bei diesen Arbeitgebern als Gefahrtarifstelle fiktiv „88888888“ oder „99999999“ gemeldet. Diese fiktive Gefahrtarifstelle entfällt nun durch den Meldegrund.
Bitte beachten Sie: Bei den oben genannten Meldegründen sind alle weiteren Felder außer „Betriebsnummer des UV-Trägers" in der Grundstellung (entweder leer oder „00000000“) zu melden. 

Besonderheiten bei B 01, B 02 und B 03:
Bei diesen Meldegründen sind die weiteren Datenbausteine außer „Betriebsnummer des UV-Trägers“ und die „Mitgliedsnummer beim UV-Träger“ in der Grundstellung (entweder leer oder „00000000“) zu melden.

Betriebsnummer des UV-Trägers
Hier ist die Betriebsnummer des zuständigen UV-Trägers einzutragen. 

Mitgliedsnummer beim UV-Träger
Diese Nummer wird vom UV-Träger für das Unternehmen vergeben. Die Mitgliedsnummer findet sich in der Regel im Veranlagungsbescheid, der vom UV-Träger übermittelt worden ist. Diese kann auch als Kundennummer oder Aktenzeichen oder ähnlich durch den UV-Träger bezeichnet werden. Falls Sie Ihre Mitgliedsnummer nicht wissen oder Probleme bei der Eingabe haben, finden Sie eine Liste der UV-Träger mit Ansprechpartnern sowie weiterführende Informationen auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Betriebsnummer der Gefahrtarifstelle
Im Normalfall entspricht diese der Betriebsnummer des UV-Trägers. Nur wenn für besonders veranlagte Betriebsteile der Gefahrtarifstelle eines anderen UV-Trägers angewandt wird, ist eine abweichende Betriebsnummer zu erfassen. 

Gefahrtarifstelle
Eingetragen wird die Gefahrtarifstelle, nach der der Arbeitgeber veranlagt wird. Der UV-Träger teilt diese Gefahrtarifstelle dem Arbeitgeber mit. Diese kann auch als Gewerbszweig oder Strukturschlüssel bezeichnet werden.  

UV-beitragspflichtiges Arbeitsentgelt
Das UV-beitragspflichtige Arbeitsentgelt kann vom SV-beitragspflichtigen Arbeitsentgelt abweichen. Aus diesem Grund ist auch dieser Datenbaustein zu füllen. Ausnahmen gelten für Arbeitgeber, die Mitglied einer landwirtschaftlichen BG oder einer BG aus öffentlicher Hand sind oder deren UV-Beitrag nicht nach dem Arbeitsentgelt zu bemessen ist. Diese Arbeitgeber melden kein Entgelt, sondern haben „000000“ anzugeben. 

Geleistete Arbeitsstunden
In diesem Feld sind die tatsächlich geleisteten Stunden anzugeben. Urlaub- und Krankheitstage werden hierbei nicht berücksichtigt. Wenn keine Aufzeichnung über die geleisteten Arbeitsstunden vorliegen, so kann auch der Vollarbeiterrichtwert oder die Sollarbeitszeit eingetragen werden oder eine gewissenhafte Schätzung vorgenommen werden.

Mehr zum UV-Meldeverfahren lesen Sie auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.