Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der gesetzlich festgelegte Anspruch auf Kinderkrankengeld - zeitlich befristet - ausgeweitet. Im Rahmen des Pflegestudiumstärkungsgesetzes (PflStudStG) wird die Anspruchsdauer nun erneut zeitlich befristet verlängert.
Was gilt aktuell?
Coronabedingt beträgt der Anspruch je Elternteil bis Ende 2023 für jedes Kind bis zu 30 Arbeitstage im Kalenderjahr und für Alleinerziehende bis zu 60 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern ist der Anspruch je Elternteil auf 65 Arbeitstage im Kalenderjahr und für Alleinerziehende auf 130 Arbeitstage begrenzt.
Abweichende Regelung für 2024 und 2025
Die Dauer des Anspruchs auf Kinderkrankengeld wird nun erneut ausgeweitet. Der Anspruch beträgt in den Jahren 2024 und 2025 je Elternteil für jedes Kind bis zu 15 Arbeitstage im Kalenderjahr und für Alleinerziehende bis zu 30 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern ist der Anspruch je Elternteil auf 35 Arbeitstage im Kalenderjahr und für Alleinerziehende auf 70 Arbeitstage begrenzt.