Sofern Bürgergeld-Empfänger einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520,00 und 1.000,00 Euro nachgehen, dürfen sie nun 30 % vom Lohn behalten. Bis 30.06.2023 waren es lediglich 20 %. Das bedeutet konkret, dass sie nun bis zu 48,00 Euro mehr im Monat zur Verfügung haben als bisher.
Junge Menschen dürfen bis zu 520,00 Euro an Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs behalten. Gleiches gilt bei einer beruflichen Ausbildung sowie im Bundesfreiwilligendienst oder dem FSJ. Das gilt auch in einer dreimonatigen Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung. Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt. Weitere Verbesserungen rund um das Einkommen:
- Ehrenamtliche können jährlich bis zu 3.000,00 Euro der Aufwandsentschädigung behalten.
- Das Mutterschaftsgeld wird nicht mehr als Einkommen angerechnet.
- Erbschaften zählen nicht als Einkommen, sondern als Vermögen.
- Bei einer medizinischen Reha muss kein Übergangsgeld mehr beantragt werden, das Bürgergeld wird weitergezahlt.
Wer eine Weiterbildung mit Abschluss in Angriff nimmt, bekommt nun unter anderem für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen eine Weiterbildungsprämie. Zusätzlich gibt es ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150,00 Euro. Für andere Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration besonders wichtig sind, gibt es einen monatlichen Bürgergeldbonus von 75,00 Euro.
Weitere Neuerung ist, dass der Kooperationsplan nun schrittweise (bis Ende des Jahres) die bisher obligatorische formale Eingliederungsvereinbarung ersetzt. Der Kooperationsplan ist der „rote Faden“ für die Arbeitssuche und wird in verständlicher Sprache gemeinschaftlich von Jobcenter-Beschäftigten und Bürgergeld-Beziehenden erarbeitet. Er enthält keine Rechtsfolgenbelehrung. Wenn bei der Erarbeitung des Kooperationsplans Meinungsverschiedenheiten auftreten, kann das neue Schlichtungsverfahren weiterhelfen.
Weitere Informationen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales