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Meldeverfahren – Zahlstellenverfahren

Arbeitgeber, die Versorgungsbezüge (betriebliche Altersvorsorgen) an ehemalige Mitarbeiter auszahlen, sind verpflichtet dies an die Krankenkasse zu melden – das sogenannte Zahlstellenverfahren.

Meldungen müssen erstellt werden:

  • bei Beginn des Versorgungsbezuges
  • bei Ende des Versorgungsbezuges
  • bei Veränderungen des Versorgungsbezuges

Besonderheit bei einmalig gezahlten betrieblichen Altersvorsorgen:

  • Bei einem Krankenkassenwechsel muss die Vorkasse (ehemalige Krankenkasse) die Daten der einmalig gezahlten betrieblichen Altersvorsorgen der neuen Krankenkasse mitteilen.
  • Ebenfalls ist der/die Versicherte dazu verpflichtet, die neue Krankenkasse über dessen Bezug bzw. der erfolgten Auszahlung zu informieren, sofern diese noch nicht länger als 10 Jahre zurück liegt.  

Folgende Daten müssen gemeldet werden:

  • Grund der Meldung (Beginn, Veränderung, Ende)
  • Beginndatum, Enddatum oder Veränderungsdatum des Versorgungsbezuges
  • Höhe des Versorgungsbezuges bzw. des Abfindungsbetrages
  • Krankenversichertennummer des ehemaligen Arbeitnehmers
  • Aktenzeichen unter dem der Versorgungsbezug geführt wird

Die Meldungen können an die Krankenkasse durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfen übermittelt werden. Eine maschinelle Übermittlung der Meldungen ist verpflichtend. Meldungen in Papierform sind daher grundsätzlich nicht mehr möglich.

Mit dem SV-Meldeportal können Arbeitgeber ganz einfach Meldungen zur Sozialversicherungen auf dem vorgeschriebenen elektronischen Weg verschlüsselt übermitteln.

Bei Fragen können Sie uns natürlich auch gerne telefonisch kontaktieren. Die Kontaktdaten unseres Arbeitgeber-Serviceteams finden Sie auf der Seite des Arbeitgeber-Serviceteams.