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Versorgungsbezüge – Zahlstellenverfahren

Unternehmen, die an ehemalige Mitarbeiter Versorgungsbezüge (sogenannte Betriebsrenten) auszahlen, werden dadurch Zahlstellen.

Die Zahlstellen sind verpflichtet, die Versorgungsbezüge (Rente aus betrieblicher Altersvorsorge) an die gesetzliche Krankenkasse zu melden. Auf den nächsten Seiten finden Sie Informationen zum Zahlstellenverfahren, zu den Meldungen an die Krankenkasse sowie zur Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung aus den Versorgungsbezügen. Zur Teilnahme am Zahlstellenverfahren benötigen Sie die Betriebsnummer der Krankenkasse.

BKK Faber-Castell & Partner – Betriebsnummer: 86772584

Außerdem benötigen Sie eine sogenannte Zahlstellennummer. Falls eine solche noch nicht vergeben wurde, kann diese über das SV-Meldeportal beantragt werden.

 

Frau Natalie Fleischmann
Frau Natalie FleischmannBeitragsmanagement / Arbeitgeberservice09921 9602-295 Nachricht senden

 

Weiterführende Informationen zum Thema Versorgungsbezug finden Sie ebenfalls im Lexikon.