Stärkung des Pflegeunterstützungsgeldes
Bisher konnten Angehörige von Pflegebedürftigen einmalig Pflegeunterstützungsgeld für die Dauer von zehn Arbeitstagen in Anspruch nehmen, um beispielsweise kurzfristig die Pflege ihres Angehörigen zu organisieren. Ab dem 01.01.2024 haben Angehörige pro Kalenderjahr die Möglichkeit, für bis zu zehn Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld je pflegebedürftigen Angehörigen zu erhalten.
Gemeinsames Entlastungsbudget für Kurzzeit und Verhinderungspflege
Die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst, der flexibel für beide Leistungsarten eingesetzt werden kann. Für Pflegebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre mit einem Pflegegrad von 4 und 5 gilt dieses Entlastungsbudget bereits zum 01.01.2024 mit einem Betrag von bis zu 3.386 Euro. Für alle weiteren pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2 wird das Entlastungsbudget zum 01.07.2025 wirksam und auf 3.539 Euro angehoben. Zusätzlich werden parallel die Voraussetzungen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege vereinheitlicht. Die Höchstdauer der Verhinderungspflege wird von sechs auf bis zu acht Wochen im Kalenderjahr angehoben und es entfällt die bisher vorgeschriebene sechsmonatige Vorpflegezeit. Während der Verhinderungspflege wird die Hälfte des Pflegegeldes für bis zu acht statt bisher sechs Wochen weitergezahlt.
Um die häusliche Pflege zu stärken, wird die Pflegesachleistung und das Pflegegeld um ca. 5 Prozent erhöht. Ab dem 01.01.2024 gelten somit folgende Beträge:
Pflegegrad | Pflegesachleistung | Pflegegeld |
---|---|---|
2 | 761 Euro | 332 Euro |
3 | 1.432 Euro | 573 Euro |
4 | 1.778 Euro | 765 Euro |
5 | 2.200 Euro | 947 Euro |
Im Bereich der vollstationären Pflege werden die Zuschüsse zu den pflegebedingten Aufwendungen ebenfalls zum 01.01.2024 erhöht:
Dauer der vollstationären Pflege | Zuschuss |
---|---|
bis 12 Monate | 15 % (bisher 5 %) |
13 bis 24 Monate | 30 % (bisher 25 %) |
25 bis 36 Monate | 50 % (bisher 45 %) |
ab dem 37. Monat | 75 % (bisher 70 %) |
Blick in die Zukunft
Weitere Erhöhungen sind für die Zukunft bereits vorgesehen. Zum 01.01.2025 erhöhen sich die Leistungsbeträge in der ambulanten, teil- und vollstationären Pflege sowie die Pflegesachleistung um jeweils 4,5 Prozent.