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Praktikum

Praktische Berufserfahrungen

Für den erfolgreichen Einstieg in die moderne Arbeitswelt sind praktische Berufserfahrungen, die nebenbei, zum Beispiel in den Schul- oder Semesterferien gemacht wurden, oft ausschlaggebend. An vielen Hoch- oder Fachhochschulen ist ein Praktikum deshalb sogar in den Prüfungs- oder Studienordnungen vorgeschrieben.

In der Sozialversicherung gibt es eine Vielzahl von Unterscheidungen zu beachten:

Zwischenpraktika

Zwischenpraktika sind in der jeweiligen Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeiten während des Studiums. Für diese Praktika besteht grundsätzlich keine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Voraussetzung ist, dass der Praktikant an einer Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert ist. Die Dauer des Praktikums, die wöchentliche Arbeitszeit sowie die Höhe eines gegebenenfalls gezahlten Entgelts spielen dabei keine Rolle.

Wichtig ist jedoch: Bei familienversicherten Studenten ist die Einkommensgrenze zu beachten. Wer regelmäßig ein monatliches Gesamteinkommen von mehr als 505 € hat (neue Grenze ab 01.01.2024), muss sich selbst versichern: entweder als pflichtversicherter Student oder nach Vollendung des 30. Lebensjahres als freiwilliges Mitglied. Für geringfügig Beschäftigte, die einen sogenannten Mini-Job nachgehen, beträgt die Grenze 538 € (ab 01.01.2024).

Vor- und Nachpraktika mit Entgelt

Die genannten Regelungen über die Versicherungsfreiheit als Arbeitnehmer gelten nicht, wenn es sich um ein Vor- oder Nachpraktikum gegen Entgelt handelt. Denn in so einem Praktikum sind Sie nicht an einer Hochschule immatrikuliert. Grundsätzlich besteht dann Versicherungspflicht als Arbeitnehmer in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Sind diese Praktika jedoch nicht vorgeschrieben, tritt Versicherungspflicht als Arbeitnehmer nur ein, wenn das Praktikum kein Minijob ist (mehr als 538 € monatlich ab 01.01.2024).

Aufgrund der Vielzahl von unterschiedlichen Regelungen bzw. Unterscheidungsmerkmalen der Praktikumsmöglichkeiten, liegt die Entscheidung über die Sozialversicherungspflicht oftmals im Detail. Deshalb rufen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen sehr gerne weiter.