Kuren und Rehabilitation
Unseren Versicherten stehen im Bedarfsfall eine ganze Reihe von Rehabilitationsmaßnahmen zur Verfügung.
Bei der Bewilligung von Kuren geht es leider nicht immer ganz ohne Formalitäten. Damit wir beurteilen können, ob und welche Kur für Sie speziell geeignet ist, benötigen wir von Ihnen eine Verordnung von einem Vertragsarzt und einen von Ihnen ausgefüllten Antrag. Ihr persönlicher Ansprechpartner in Ihrer Geschäftsstelle hilft Ihnen gerne.
Eine Kur, auch Rehabilitationsmaßnahme genannt, dauert normalerweise drei Wochen.
Ein Anspruch besteht grundsätzlich alle vier Jahre.
Wenn ambulante Maßnahmen nicht mehr ausreichen, übernehmen wir die Kosten für stationäre Kurmaßnahmen in unseren Vertragskliniken. Sie zahlen lediglich einen Eigenanteil von täglich 10 €.
Oft ist im Anschluss eines Krankenhausaufenthaltes eine Rehabilitationsmaßnahme erforderlich, um wieder fit zu werden. Z.B. eine Anschlussheilbehandlung nach einer Hüft- oder Knieoperation. Bei schweren Krankheitsbildern übernehmen wir auch die Kosten für z. B. geriatrische und neurologische Rehabilitationen.
Übrigens, bei Arbeitnehmern ist vorangig die Rentenversicherung zuständig. Informationen und Formulare finden Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.
Sprechen Sie mit uns. Wir informieren Sie gerne über die genaue Vorgehensweise bei der Beantragung von Kuren.
BKK Faber-Castell & Partner Versicherte genießen jederzeit persönliche Beratung und umfassende Betreuung durch kompetente Ansprechpartner. Und natürlich beantworten wir Ihre Fragen auch gern per Mail oder am Telefon.
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Gerne erhalten Sie über unseren Rückrufservice eine Antwort auf Ihre Frage oder Sie nutzen unser Kontaktformular und senden uns eine Email!
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