Kostenerstattung
Sie haben die
Möglichkeit, anstelle der Behandlung über die Krankenversichertenkarte das
Kostenerstattungsverfahren zu wählen.
Das heißt: Sie werden z. B. von Ihrem
Arzt als Privatpatient behandelt und erhalten von diesem eine Privatrechnung.
Die Wahl der Kostenerstattung kann vom Versicherten auf den Bereich der ärztlichen Versorgung, der zahnärztlichen Versorgung, den stationären Bereich oder auf veranlasste Leistungen beschränkt werden (Leistungsbereiche).
- Ihre Wahl für die Kostenerstattung teilen Sie bitte der BKK Faber-Castell & Partner vor Inanspruchnahme (am besten schriftlich) mit.
- Die sind an die Wahl der Kostenerstattung für mindestens ein Kalendervierteljahr und an eine eventuelle Beschränkung auf einen oder mehrere Leistungsbereiche gebunden.
- Die Wahl der Kostenerstattung kann, sofern mindestens ein Kalendervierteljahr teilgenommen wurde, jederzeit beendet werden. Die Teilnahme endet frühestens mit dem Zeitpunkt, mit dem die BKK davon Kenntnis erhält.
- Entstandene Kosten können nur für Behandlungen bei zugelassenen Leistungserbringern (z. B. Ärzten mit Kassenzulassung) erstattet werden. Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind, dürfen nicht erstattet werden.
- Anspruch auf Erstattung besteht höchstens in Höhe der Vergütung, die bei Erbringung als Sach- oder Dienstleistung (also bei Abrechnung über die Krankenversichertenkarte) zu zahlen wäre. Die gesetzlichen Zuzahlungen sind in Abzug zu bringen.
- Da von diesem Betrag weitere Abschläge für Verwaltungskosten (nach unserer Satzung) abgezogen werden müssen, sollten Sie sich im Vorfeld einer medizinischen Behandlung bei uns erkundigen, wie hoch der Erstattungsbetrag voraussichtlich ist.
- Die im Rahmen der Behandlung ausgeführten Leistungen müssen auf der Rechnung dokumentiert sein. Das Original der Rechnung reichen Sie bitte bei uns ein.
- Da Ihr Arzt auf der Privatrechnung einen höheren Gebührensatz abrechnen kann, können die Mehrkosten stark variieren.
- Für Kostenerstattung im Ausland gelten Sonderregelung. Hierüber informieren wir Sie gerne individuell.
Unsere Empfehlung: Aus unserer Sicht ist eine Kostenerstattungsregelung nur dann sinnvoll, wenn die entstehenden Restkosten z. B. durch eine private Zusatzversicherung aufgefangen werden.
Bitte beachten Sie: Bevor Sie eine solche Entscheidung treffen, möchten wir Sie umfassend beraten, da die Entscheidung für die Kostenerstattung in vielen Fällen für Sie mit Mehrkosten verbunden ist.
BKK Faber-Castell & Partner Versicherte genießen jederzeit persönliche Beratung und umfassende Betreuung durch kompetente Ansprechpartner. Und natürlich beantworten wir Ihre Fragen auch gern per Mail oder am Telefon.
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