Kinderwunsch / künstliche Befruchtung
Für Frauen vom vollendeten 25. bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres und für Männer bis zum vollendeten 50. Lebensjahr werden die Kosten für eine künstliche Befruchtung unter bestimmten Voraussetzungen und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben übernommen.
Vor Beginn der Behandlung benötigen wir einen ärztlichen Behandlungsplan. Der Gesetzgeber sieht allerdings generell eine Eigenbeteiligung in Höhe von 50 Prozent der Kosten vor. Über Einzelheiten informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Attraktiv durch PremiumPlusLeistungen
- ART-Kinderwunschbehandlung ist eine moderne
und komplexe Behandlungsform mit guten Erfolgschancen. - Künstliche Befruchtung und die Schwangerschaftsbetreuung werden optimal koordiniert.
- Behandlungskosten für die künstliche Befruchtung und somit der Eigenanteil für Versicherte wurden gesenkt.
- Das Risiko von Drillings-Schwangerschaften ist reduziert.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Faltblatt zum Thema "Behandlung bei unerfülltem Kinderwunsch"
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