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Wie wird das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt (JAE) ermittelt?

Grundsätzlich sind alle Einkünfte eines Beschäftigten aus dem Beschäftigungsverhältnis, die Arbeitsentgelt sind, auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze anzurechnen.

Zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt gehören alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einmal im Jahr gezahlt werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob ein Rechtsanspruch auf diese Einnahmen besteht. Nicht zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt gehören Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt wurden.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Lexikon.

Jährliches Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers (laufende + einmalige Einnahmen)
./. Einkünfte, die kein Arbeitsentgelt sind
./. Unregelmäßiges Arbeitsentgelt
(z. B. Vergütung für Überstunden)
= regelmäßiges JAE (laufendes + einmalig gezahltes Arbeitsentgelt)

./. Familienzuschläge
zu berücksichtigendes regelmäßiges JAE