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Freiwillige Versicherung für Erwerbslose

Wissenswertes

Für wen ist eine Freiwillige Versicherung die ideale Absicherungsform?

  • Für ursprüngliche Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II, deren Anspruch beendet wurde.
  • Personen, die keinen Anspruch auf Familienversicherung haben.
  • Hausfrauen nach Rechtskraft der Scheidung.

Ihre BKK Faber-Castell & Partner hat hierfür eine Lösung und lässt Sie nicht im Regen stehen!

Übersteigen Ihre Einnahmen aus z. B. Kapital-, Miet- oder Pachteinkünften, Unterhaltszahlungen (für Ehepartner/-in bei Scheidung) einen monatlichen Betrag in Höhe von 1.178,33 € (2024) nicht, so wird der monatliche Beitrag aus diesem Betrag (=Mindeststufe) errechnet.

Der Beginn der freiwilligen Versicherung schließt immer nahtlos an die letzte Versicherung an, somit entstehen für Sie keine Versicherungslücken.

Hier finden Sie unseren Antrag zur Freiwilligen Versicherung (pdf, 161kb). Das Download-Center Ihrer BKK Faber-Castell & Partner bietet Versicherten Zugang zu vielen Servicevorteilen. Einen Antrag können Sie natürlich auch jederzeit gerne in jeder BKK Faber-Castell & Partner Geschäftsstelle anfordern.