Bayerisches WOhlgefühl
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Bei Selbstzahlern gilt, dass der individuelle Zusatzbeitrag der Krankenkasse zusammen mit dem übrigen Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeitrag vom Mitglied selbst gezahlt wird. Jeder Selbstzahler, z. B. Selbstständige, Erwerbslose, Student, Bezieher eines kapitalisierten Versorgungsbezugs und freiwillig versicherte Rentner und Rentner mit Auslandsrentenbezug erhält Ende Januar 2022 einen individuellen Beitragsbescheid. Die Zahlung, Beitragsfälligkeit, für den Beitragsmonat Januar erfolgt zum 15. Februar 2022.
Für Bezieher von Arbeitslosengeld II gilt nicht der kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz, sondern der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz von 1,3 %. Dieser ist immer zu erheben, d. h. unabhängig davon, welchen individuellen Zusatzbeitrag die Satzung der Krankenkasse vorsieht und wird vom Leistungsträger getragen.