Wir helfen Ihnen beim Sparen. Sie müssen jedoch einen Antrag stellen, damit wir Sie von den gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen befreien können.
Die wichtigsten Regelungen:
- Kinder unter 18 Jahren sind generell von Zuzahlungen befreit, außer bei Fahrkosten. Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie sind Eigenanteile möglich. Die Höhe der jährlichen Zuzahlungen ist auf zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinkünfte der Familie beschränkt. Für Angehörige im Haushalt werden aber Freibeträge angesetzt.
- Für schwerwiegend chronisch Kranke (z. B. Pflegegrad III oder höher, schwerbehindert ab 60 Prozent), die in Dauerbehandlung sind, liegt die Belastungsgrenze bei einem Prozent des Bruttojahreseinkommens.
- Eine Befreiung von Zuzahlungen ist bereits im Voraus für das Jahr 2021 möglich. Wir beraten Sie über die Voraussetzungen.
- Quittungen sammeln. Sie sollten alle Belege und Quittungen sammeln. Übersteigt der Eigenanteil im Laufe eines Kalenderjahrs die Belastungsgrenze, können wir Sie für das restliche Jahr befreien und zu viel gezahltes Geld erstatten. Damit können Sie finanzielle Belastungen verringern.