Seit 01.01.2023 ersetzt der Versicherungsnummernachweis den Sozialversicherungsausweis (SV-Ausweis). Damit verliert ein seit Jahrzehnten vertrauter Begleiter rund um das Berufsleben zunehmend an Bedeutung. Auf diese Neuerung weist die Deutsche Rentenversicherung jetzt auf ihrer Webseite hin. Der neue Ausweis enthält – wie bisher der SV-Ausweis – die Versicherungsnummer, Vorname(n), Familienname, Geburtsname und das Ausstellungsdatum.
Beschäftigte sind nun nicht mehr verpflichtet, ihrem Arbeitgeber einen Versicherungsnummernachweis vorzulegen. Hintergrund hierfür ist der automatisierte Abruf der Versicherungsnummer seitens der Arbeitgeber bei der Datenstelle der Rentenversicherung.
Versicherte profitieren außerdem davon, dass der Verlust oder das Wiederauffinden eines Versicherungsnummachernachweises bzw. Sozialversicherungsausweises der zuständigen Einzugsstelle oder dem Rentenversicherungsträger nicht mehr mitgeteilt werden muss. Mit der Änderung ist es nun außerdem möglich, mehrere Versicherungsnummernachweise zu besitzen. Zugleich entfällt die Pflicht, unbrauchbare Versicherungsnummernachweise an die zuständige Einzugsstelle oder den Rentenversicherungsträger zurückzugeben.
Für Besitzer eines Sozialversicherungsausweises besteht erstmal keine Notwendigkeit zum Handeln, denn die bisher ausgestellten Sozialversicherungsausweise bleiben weiterhin gültig.