Ein besonderer Vorteil für Sie: Familienangehörige wie zum Beispiel Ehe-/Lebenspartner und Kinder sind bei der BKK Faber-Castell & Partner ohne zusätzlichen Beitrag, also „kostenlos“ mitversichert. Zu den Voraussetzungen zählen neben einer Altersgrenze für Kinder, dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Mini-Job und Familienversicherung?
Generell beträgt die Einkommensgrenze für die beitragsfreie Familienversicherung ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße, das sind im Jahr 2023 485 Euro. Zu den Einnahmen zählen zum Beispiel solche aus selbstständiger Tätigkeit, auch Renten, Zinsen, Dividenden, Miet- und Pachteinnahmen. Wird von Angehörigen zu diesen Einnahmen oder alleine Arbeitsentgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (Mini-Job) erzielt, ist eine monatliche Grenze von 520 Euro maßgebend. Dieser Grenzbetrag ist dynamisch, weil er an den gesetzlichen Mindestlohn (zurzeit 12 Euro pro Stunde) gekoppelt ist.
Die Beurteilung, ob ein Mini-Job und damit auch die beitragsfreie Familienversicherung vorliegt, erfolgt zum Beispiel bei Aufnahme der Beschäftigung als Prognose für die nächsten zwölf Monate. Grundsätzlich darf eine Jahresverdienstgrenze von 6.240 Euro (520 Euro x 12) nicht überschritten werden. Ausnahmen sind möglich bei einem gelegentlichen und unvorhersehbaren Überschreiten der monatlichen Grenze von 520 Euro.
Als gelegentlich ist dabei ein Zeitraum von bis zu zwei Monaten anzusehen, unvorhersehbar ist beispielsweise die Mehrarbeit wegen einer Krankheitsvertretung. Im Kalendermonat des unvorhersehbaren Überschreitens ist die zusätzliche Zahlung eines Arbeitsentgelts unschädlich, solange das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt in diesem Kalendermonat das Doppelte der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (1.040 Euro) nicht überschreitet.
Bei einem zweimaligen unvorhersehbaren Überschreiten ist somit maximal ein Jahresverdienst möglich, der dem 14-Fachen der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (7.280 Euro) entspricht.
Ein paar Ausnahmen gibt es. Die Familienversicherung gilt nicht, wenn Angehörige zum Beispiel selbst versichert oder hauptberuflich selbstständig tätig sind. Ist ein Ehepartner privat versichert, sind Kinder nur im Rahmen bestimmter Einkommensgrenzen mitversichert.