Mobiles Arbeiten ist während der Corona-Pandemie in vielen Betrieben zum Standard geworden. Durch die digitale Transformation hat sich in der Arbeitswelt ein neues "Normal" entwickelt, fernab von der Fünftagewoche im Büro vor Ort.
Mitarbeitende wollen auf zeit- und ortflexibles Arbeiten auch nach der Pandemie nicht mehr verzichten und formulieren zunehmend den Wunsch, ihre Tätigkeit zumindest teilweise aus dem Ausland erbringen zu können. Die Beweggründe hierfür sind vielfältig. Zum Teil ist es einfach der Wunsch, in einem entspannten Ambiente zu arbeiten und möglicherweise die Sprachkenntnisse zu verbessern, oder nach der Arbeit ein anderes Land zu erkunden. Arbeitnehmende haben so beispielsweise die Möglichkeit, Freunde und Familie, die im Ausland leben, zu besuchen, neue Kulturen kennen zu lernen oder schlichtweg dem kalten Winter in Deutschland zu entfliehen. Auch finanzielle Gründe spielen oftmals eine Rolle.
Um attraktiver Arbeitgeber zu bleiben und auch gefragte Talente für das Unternehmen gewinnen zu können, möchten viele Firmen diese Flexibilität anbieten. Dabei ist die rechtliche Regelung dieses Angebots facettenreich und sehr komplex. Mobiles Arbeiten aus dem EU-Ausland betrifft u. a. das Arbeitsrecht, das Sozialversicherungsrecht und das Steuerrecht. Das Arbeiten aus Drittstaaten betrifft zusätzlich das Aufenthaltsrecht.
Doch was genau müssen Unternehmen beachten, wenn sie ihren Beschäftigten flexibles und ortsunabhängiges Arbeiten im Ausland ermöglichen wollen? In seinem neuen Leitfaden „Remote Work aus dem Ausland“ gibt der Digitalverband Bitkom Unternehmen eine Praxishilfe an die Hand, in der neben allgemeinen Fragen zu Arbeits- Steuer- und Sozialversicherungsrecht die spezifischen Herausforderungen des mobilen Arbeitens im Ausland und ihre Lösungsmöglichkeiten wie auch Best-Practice-Beispiele beleuchtet werden.
Zum Leitfaden der Bitkom (PDF): Remote Work aus dem Ausland – Die wichtigsten Rechtsfragen & Best Practices. Der Leitfaden für vorübergehendes Arbeiten aus dem Ausland