Bisher stellte sich oft die Frage, wer die Pflege übernimmt, wenn Pflegende eine stationäre medizinische Rehabilitation in Anspruch nehmen möchten. Das änderte sich zum 1. Juli 2024: Pflegende können nun die von ihnen betreuten Personen für die Dauer ihrer Reha in derselben Reha-Klinik unterbringen und versorgen lassen. Dazu stellen Sie einfach einen Antrag bei Ihrem Rehabilitationsträger.
Die Reha-Klinik muss die Pflege während der gesamten Dauer der Rehabilitation sicherstellen können. Falls das nicht möglich ist, kann die Pflegekasse die Unterbringung in einer nahegelegenen Kurzzeitpflegeeinrichtung veranlassen.