Aufgrund der Pflegereform steigt zum 1.1.2022 der Beitragszuschlag für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr in der gesetzlichen Pflegeversicherung von 0,25 % des Bruttogehalts um 0,1 Punkte auf 0,35 % an. Damit ergibt sich für Beitragszahler ohne Kinder ab 2022 ein Pflegeversicherungsbeitrag in Höhe von 3,4 % inklusive Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,35% (allein durch das Mitglied zu tragen).
Für Beitragszahler ohne Beitragszuschlag liegt der Beitrag ab dem 1.1.2022 weiterhin bei 3,05 %. (Bayern hälftig Arbeitgeber und Arbeitnehmer)