Die verpflichtende digitale Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) von der Krankenkasse an den Arbeitgeber wurde vom Gesetzgeber auf den 1. Januar 2023 verschoben.
Für alle Arbeitnehmende soll nun erst ab Jahreswechsel die Vorlage des gelben Zettels beim Arbeitgeber entfallen. Arbeitnehmende müssen dann lediglich ihren Arbeitgeber über die festgestellte Arbeitsunfähigkeit informieren. Im Anschluss können Arbeitgeber bei der zuständigen Krankenkasse die entsprechenden Daten abrufen. Zuletzt war der 1. Juli 2022 als verpflichtender Start dieses Verfahrens angesetzt, nachdem schon der 1. Januar 2022 in den Wogen der Covid-19-Pandemie zu optimistisch angesetzt war. Ob der neue Stichtag eingehalten wird, bleibt abzuwarten.