In Abstimmung mit den anderen Sozialversicherungsträgern stellen die Krankenkassen seit Jahren die Ausfüllhilfe sv.net für die elektronische Datenübermittlung zur Verfügung. Mit der neuen Regelung nach §95a SGB IV wurde die Rechtsgrundlage für eine (neue) Ausfüllhilfe zum elektronischen Datenaustausch mit Sozialversicherungsträgern geschaffen. Diese neue Ausfüllhilfe „SV-Meldeportal“ soll zur Jahresmitte die bisherige Ausfüllhilfe sv.net ablösen.
Der Fahrplan zur Umstellung
Im Frühjahr 2023 sollen die Einrichtungsarbeiten für die neue Ausfüllhilfe durch eine umfassende Qualitätssicherung abgeschlossen werden. Danach werden detaillierte Unterstützungsangebote für den Umstieg – z. B. in Form von Online-Schulungen für die Arbeitgeber und Selbstständigen –angeboten. Ab Juli 2023 starten die ersten Benutzer als Pilot-Anwender in den Produktionsbetrieb. Danach wird die neue Ausfüllhilfe für alle Benutzer freigegeben. Gleichzeitig steht das sv.net allen Benutzern übergangsweise bis zum 31.12.2023 mit uneingeschränktem Leistungsumfang zur Verfügung.
Weitere Informationen
Die Krankenkassen und die übrigen Sozialversicherungsträger werden die Arbeitgeber über die Änderungen zur Nutzung der Ausfüllhilfe auf dem Laufenden halten. Darüber hinaus können alle Informationen von der zentralen Plattform www.sv-meldeportal.de abgerufen werden.
In geringem Umfang werden die Nutzer des neuen Meldeportals ab 2024 an den Kosten der Datenübermittlung der sonst beitragsfinanzierten Angebote beteiligt. In welcher Höhe, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Sobald konkrete Zahlen vorliegen, informieren wir Sie im Newsletter.