Zum Hintergrund: Da im Hinblick auf das anwendbare Sozialversicherungsrecht der physische Arbeitsort ein entscheidendes Kriterium ist, kann die Ausübung von Telearbeit zu Hause zu einem Wechsel des Sozialversicherungsrechts führen, wenn eine Person nicht im Staat des Arbeitgebersitzes wohnt. Dies wäre z. B. dann der Fall, wenn die (Tele-)Arbeit im Wohnstaat einen Anteil von 25% übersteigt.
Um den geänderten Arbeitsmustern Rechnung tragen zu können, wurde im Rahmen einer EU-Arbeitsgruppe eine kurzfristige Lösung für die Gestaltung der Bestimmungen unmittelbar nach dem Auslaufen der Übergangsphase im Anschluss an die pandemiebedingten Sonderregelungen zum 30.06.2023 erarbeitet: Ein multilaterales Rahmenübereinkommen regelt nun, dass Beschäftigte im Wohnstaat bis zu 49,99 % der Gesamtarbeitszeit in Form von Telearbeit erbringen können und dennoch das Sozialversicherungsrecht des Mitgliedstaats gilt, in dem der Arbeitgeber ansässig ist.
Welche Fristen sind zu beachten?
Das Rahmenübereinkommen ist am 01.07.2023 in Kraft getreten. Ein Antrag zu seiner Inanspruchnahme kann somit erst ab diesem Datum Geltung entfalten. Es ist jedoch keine Eile geboten, da ein bei der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland) eingehender Antrag rückwirkend ab dem 01.07.2023 gilt, sofern er bis zum 30.06.2024 gestellt wird und in diesem Zeitraum durchgängig in Deutschland Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden. Somit ist nach Inkrafttreten des Rahmenübereinkommens ein Jahr Zeit für die Antragstellung mit Gültigkeit ab 01.07.2023.
Nach Ablauf des ersten Jahres kann ein Antrag nur noch für drei Monate rückwirkend gestellt werden, ebenfalls unter der Voraussetzung, dass in diesem Zeitraum durchgängig Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland entrichtet wurden. Ebenfalls zu beachten: Für eine Person kann eine Vereinbarung jeweils für maximal drei Jahre geschlossen werden. Allerdings sind Verlängerungen – auf erneuten Antrag – möglich.
Weitere Informationen über die Homeoffice-Regelung für Grenzgänger finden Sie in der Zusammenfassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.