Die aktuelle Entscheidung der Kommission erfolgte mehrheitlich, jedoch gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite. Diese hatte eine Erhöhung auf 13,50 Euro ins Spiel gebracht. Im Weiteren führten die Vertreter ins Feld, dass spätestens Ende 2024 die EU-Mindestlohnrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden müsse. Danach sollen die Mindestlöhne in der Europäischen Union mindestens 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten erreichen. Dies würde einem Mindestlohn in Höhe von mindestens 14,00 Euro entsprechen.
Zum Hintergrund: Einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland seit 2015. Damit wurde eine Lohnuntergrenze eingeführt, die nicht unterschritten werden darf. Über die Anpassung des Mindestlohns entscheidet alle zwei Jahre eine unabhängige Kommission der Tarifpartner, die sich aus Vertretern der Arbeitgeberverbände sowie den Gewerkschaften zusammensetzt und außerdem von Wissenschaftlern beraten wird.