Unser Gesundheitswesen wird immer komplexer. Für Patienten wird es so immer schwieriger zu beurteilen, bei welchem Arzt sie für ihre Beschwerden an der richtigen Stelle sind. Das BKK Hausarztprogramm schafft Abhilfe: Als erster Ansprechpartner bei allen Gesundheitsfragen steuert die Hausarztpraxis sämtliche Behandlungen und behält somit den Überblick – die sogenannte hausarztzentrierte Versorgung.
Bei Bedarf stimmt Ihre Hausarztpraxis den Ablauf mit Fachärzten, Krankenhäusern und anderen Heilberufen ab. Im Anschluss laufen alle wichtigen Befunde in der Hausarztpraxis zusammen. Unnötige Behandlungen und Doppeluntersuchungen können vermieden werden, während auf Basis umfassender Informationen eine Entscheidung getroffen werden kann. Das heißt: Sie bekommen genau die Behandlung, die Sie benötigen – ganz ohne Mehrkosten und mit vielen Vorteilen.
Neu dabei – verbesserte Versorgung in Pflegeheimen
Da vor allem unsere Liebsten, die in Pflegeheimen betreut werden, auf eine intensive und engmaschige ärztliche Betreuung angewiesen sind, wurde das BKK Hausarztprogramm auf Pflegeheime ausgeweitet. Seit dem 1. Oktober 2021 profitieren teilnehmende Pflegeheimbewohner von einer individuelleren und intensiveren Betreuung durch ihren Hausarzt. Pflegeheimbewohner, deren Angehörige oder das Pflegeteam können außerdem je Quartal eine Sprechstunde wahrnehmen, die außerhalb der regulären Praxiszeiten liegt. Sprechen Sie das betreffende Pflegeheim auf das BKK Hausarztprogramm an.
Vorteile im Überblick
- Extraleistungen: Zweijährlicher Gesundheits-Check-up für alle über 35 Jahre, ergänzende digitale Infomaterialien bei bestimmten Krankheitsbildern und spezielle Versorgungsprogramme für chronisch Erkrankte.
- Erweiterte Sprechzeiten: Spezielle Samstags-, Früh- oder Abendtermine. Maximal 30 Minuten Wartezeit in der Praxis.
- Auf dem neusten Stand: Hoher wissenschaftlicher und technischer Standard durch verpflichtende Fortbildungen.
Das gilt es zu beachten
Wichtig ist, dass Sie sich bereiterklären, für mindestens ein Jahr zunächst Ihre hausärztliche Praxis aufzusuchen, bevor Sie zu fachärztlichen Praxen gehen. Eine Ausnahme gilt bei Frauen-, Kinder- und Augenärzten sowie bei Notfällen. Hier sind Sie, sowie bei Zahnärzten, selbstverständlich frei in Ihrer Wahl. Auch bei einem Vertretungsfall Ihres Hausarztes besteht kein Grund zur Sorge. Ihre Hausarztpraxis kümmert sich um die Vertretung.
So nehmen Sie teil
Interessiert? Die Teilnahmeerklärung erhalten Sie direkt von einer teilnehmenden Hausarztpraxis, die Sie selbstverständlich selbst wählen. Die teilnehmenden Hausärzte können Sie in jeder BKK Faber-Castell & Partner Geschäftsstelle erfragen.