Frage: „Eine Pflegeeinstufung wurde beantragt und Pflegegrad 1 festgestellt. Welche Leistungen erhält der Versicherte von der Pflegekasse?“
Wie häufig angenommen, bestehen keine Ansprüche auf eine monatliche Geldleistung in Form einer Barauszahlung z. B. für Pflegegeld. Sachleistungen wie Tages-/Nachtpflege sowie Kurzzeit-/ Verhinderungspflege sind erst ab Pflegegrad 2 über ambulante Pflegedienste oder vollstationäre Einrichtungen abrufbar.
Pflegebedürftige (Pflegegrad 1) erhalten aber folgende Leistungen:
Bis zu 125 Euro zur Bewältigung des Alltags pro Monat für Leistungen des Pflegedienstes. Dies beinhaltet z. B. eine hauswirtschaftliche Versorgung oder eine Pflegesachleistung. Diese werden direkt über den Pflegedienst mit der Pflegekasse abgerechnet und nicht bar ausgezahlt.
Ist ein Pflegebedürftiger (Pflegegrad 1) in einer Wohngruppe untergebracht, besteht Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung gemäß der Angebote zur Bewältigung des Alltags, einschließlich Wohngruppenzuschlag in Höhe von monatlich 214 Euro. Diese werden dem Pflegebedürftigen direkt überwiesen.
Außerdem können auch Personen mit Pflegegrad 1 weitere Leistungen
beantragen, die für Personen mit Pflegegrade 2 bis 5 vorgesehen
sind, z. B. Pflegehilfsmittel, Pflegeverbrauchshilfsmittel und
Wohnumfeldverbesserungen.
Antrag stellen
Die Einstufung in den Pflegegrad erfolgt über den allgemeinen Pflegeantrag. Für die Pflegesachleistung in Höhe von 125 Euro muss kein separater Antrag gestellt werden. Pflegehilfs- und Pflegeverbrauchshilfsmittel sowie Wohnumfeldverbesserungen müssen jedoch extra beantragt werden.
Weitere Informationen:
Julia Graf
Geschäftsstelle Coburg
Viktoriastraße 3
96450 Coburg
Tel.Nr.: 09651 23835 - 10
E-Mail: julia.graf@bkk-faber-castell.de