Abrechnungsbetrug und Korruption fügen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Jahr für Jahr enorme finanzielle Schäden zu. In welchem Ausmaß durch betrügerisches Verhalten dem deutschen Gesundheitssystem finanzielle Mittel entzogen werden, kann allenfalls geschätzt werden. Allein die bekannten Schadensfälle summieren sich jährlich auf einen mehrstelligen Millionenbetrag.
Ob in der Pflege, im Krankenhaus oder in Arztpraxen – Vorverurteilungen und pauschale Verdächtigungen sind fehl am Platz. Nicht jeder Fehler in einer Abrechnung entspringt einer böswilligen Bestrebung. Ein bloßes Versehen ist nicht mit einem bewussten Vorsatz gleichzusetzen. Der Großteil des Gesundheitswesens leistet bemerkenswerte Arbeit. Vielmehr geht es um die vereinzelten schwarzen Schafe. Denn am Ende handelt es sich hier um das Geld aller Beitragszahler, das dann nicht mehr für die Versorgung kranker und pflegebedürftiger Menschen zur Verfügung steht.
Typische Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten im Gesundheitswesen
- Abrechnung von nicht erbrachten Leistungen („Luftleistungen“ / „Luftrezepte“)
- Abrechnung von Leistungen ohne eine notwendige Qualifikation
- Rezept- und/oder Verordnungsfälschung
- Gegenseitige Zuweisung von Versicherten zwischen Leistungserbringern gegen Entgelt oder sonstige wirtschaftliche Vorteile
- Überweisung von Versicherten gegen Entgelt
- Missbrauch von Krankenversichertenkarten
Helfen Sie mit!
Damit Fehlverhalten effektiver verfolgt und geahndet werden kann, haben alle gesetzlichen Krankenund Pflegekassen, ihre Verbände und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen „Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ eingerichtet. Auf unserer Seite "Transparenz" erfahren Sie weitere Details und die Kontaktdaten der BKK Faber-Castell & Partner für Hinweise.
Jeder fundierte Hinweis ist wichtig und hilft, weitere Schäden zu verhindern. Anhaltspunkte auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen können schriftlich, per E-Mail oder mündlich gegeben werden. Je konkreter und detaillierter Ihre Angaben dabei sind, desto zielgerichteter können wir dem Verdacht nachgehen. Jede Person kann sich mit einem Verdacht auf Fehlverhalten an uns wenden. Allen nachvollziehbaren und glaubhaften Hinweisen wird nachgegangen. Sämtliche Hinweise werden selbstverständlich absolut vertraulich behandelt. Der Schutz der Hinweisgeber steht an oberster Stelle.
Für anonyme Tipps empfiehlt sich das Online-Portal der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen: www.bkms-system.com/ZKG