Das Verfahren der euBP beginnt mit der Datenabfrage beim Arbeitgeber. Die dabei übermittelten Daten werden nach Abschluss des Verfahrens automatisch gelöscht. Es verbleiben also keine übermittelten Daten beim Rentenversicherungsträger. Wurden die Abrechnungsdaten ausgewertet und ergeben sich hieraus keine relevanten Prüfhinweise, entfällt eine weitere Prüfung am Betriebssitz.
Ergeben sich jedoch Unstimmigkeiten, folgt doch eine Prüfung vor Ort. Diese dürfte jedoch in den meisten Fällen deutlich kürzer als bei einem normalen, vollen Prüfumfang ausfallen. So werden sich die Prüfer im Regelfall darauf beschränken, nur die konkret aufgetretenen Unstimmigkeiten aufzuklären. Die Ergebnisse der Auswertungen werden zwischen Prüfer und Unternehmen besprochen. Anschließend wird ein Prüfbescheid zugestellt.