Es gibt medizinische Leistungen, die per Gesetz nicht zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung gehören und die Sie in ärztlichen Praxen selbst bezahlen müssen. Diese Leistungen heißen „Individuelle Gesundheitsleistungen“ oder kurz IGeL. Im normalen Sprachgebrauch ist oftmals die Rede von „Selbstzahlerleistungen“.
Wer entscheidet, welche Leistung eine IGeL ist?
Der Gemeinsame Bundesausschuss, kurz G-BA, ist das zentrale Entscheidungsgremium des Gesundheitswesens. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen legt er fest, welche medizinischen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen müssen. Leistungen, die der G-BA als Kassenleistung ablehnt oder über die er noch keine Entscheidung getroffen hat, werden oft als IGeL angeboten.
Wie sinnvoll sind IGeL?
Hier kommt der IGeL-Monitor ins Spiel: Um Sie bei der Einschätzung zu unterstützen, wägt ein Team des Medizinisches Diensts Bund auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse den Nutzen und Schaden ab. Die IGeL werden nach umfassender Auswertung in eine von fünf möglichen Abstufungen eingeordnet und allgemeinverständlich erklärt. Ihre persönliche Abwägung kann davon natürlich abweichen.
Den IGeL-Monitor stellt der Medizinische Dienst Bund kostenfrei zur Verfügung und wird vom Bundesministerium für Gesundheit und vom Bundesministerium für Verbraucherschutz empfohlen: www.igel-monitor.de