Jetzt wurde die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit der NFC-Technik ausgestattet. Die Abkürzung NFC steht für Near Field Communication – „Nahfeldkommunikation“ – und bedeutet, dass der Datenaustausch kontaktlos erfolgen kann. Das NFC-Verfahren ist sicher. Besonders weil die Daten über eine kurze Distanz zum Lesegerät ausgetauscht werden. Kontaktlos werden die Daten nur in Kombination mit der zusätzlichen Eingabe der sechsstelligen Card Access Number (CAN), verschlüsselt, übertragen. Im Rahmen der Umstellung auf die neuen technischen Möglichkeiten wurde das Aussehen der Gesundheitskarte der BKK modernisiert. Sie erkennen sie am neuen goldenen Design.
Was ändert sich?
Momentan ändert sich in der Arzt- und Zahnarztpraxis für Patienten nichts. Nach und nach werden aber Praxen über Lesegeräte verfügen, die eine NFC-Funktion unterstützen. Mit der Ausstattung der neuen elektronischen Gesundheitskarte, in Kombination mit der NFC-Technik, ermöglichen wir Ihnen die Teilnahme am digitalen Fortschritt im Gesundheitswesen. Zum Beispiel bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA), der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) oder des elektronischen Rezepts (eRezepts).
Wann erhalten Sie eine neue eGK?
Die bisher verwendeten Gesundheitskarten ohne NFC-Technologie behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum, das Sie auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte finden. Danach wird Ihre persönliche Versichertenkarte automatisch mit der neuen NFC-Technologie ausgestellt.
Als Versicherte der BKK Faber-Castell & Partner haben Sie die Möglichkeit, auch vor Ablauf der Gültigkeit die elektronische Gesundheitskarte im neuen Design und mit NFC-Funktion zu erhalten.
Hier können Sie schon jetzt Ihre neue eGK beantragen.