Gesetzlich Versicherte sind bei einer Reise nach Großbritannien nicht mehr über die europäische Gesundheitskarte abgesichert.Ab dem 01.02.2020 gilt die europäische Gesundheitskarte (EHIC), die gesetzlich Krankenversicherte auf der Rückseite ihrer Versicherungskarte finden, dort nicht mehr. Patienten müssen finanziell in Vorleistung gehen
Wurden gesetzlich Versicherte aus Deutschland während eines Aufenthalts auf der Insel krank, konnten sie sich bisher unter Vorlage ihrer Gesundheitskarte bei britischen Ärzten ohne Mehrkosten behandeln lassen. Während des Übergangszeitraums nach dem Brexit gelten bis Ende 2020 nun aber neue Regeln. Reisende müssen nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (EU) am 31.01.2020 bei einer Behandlung durch den britischen National Health Service (NHS) in Vorkasse treten. Da Großbritannien kein EU-Mitglied mehr ist, gilt hier auch die europäische Gesundheitskarte hier nicht mehr. Bis Ende des Jahres erstatten Krankenkassen Versicherten aber noch maximal die Kosten, die für die gleiche Behandlung in Deutschland angefallen wären, abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteile. Dies gilt aber ausschließlich für Ärzte des NHS, nicht für Privatpraxen.
Eine Private Auslandskrankenversicherung ist sinnvoll
Ab 2021, nach Ablauf des Übergangszeitraums, könnte auch eine Kostenerstattung für NHS-Behandlungen nicht mehr möglich sein. Bei Reisen nach Großbritannien ist es deshalb sinnvoll, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen - auch bereits während des Übergangszeitraums. Liegen die Kosten der Behandlung bei der NHS über denen in Deutschland, müssen Versicherte diese Mehrkosten nicht selbst übernehmen. Wie es nach Ende des Übergangszeitraums ab 2021 aussieht, steht aktuell noch nicht fest. Die Regelungen im Gesundheitsbereich sind Bestandteil der Verhandlungen zwischen EU und Großbritannien, die nun beginnen. Eine Auslandskrankenversicherung könnte ab kommendem Jahr die einzige Möglichkeit sein, um nicht selbst für die Behandlungskosten aufkommen zu müssen.
Für längere Aufenthalte gelten andere Regeln
Für Studierende, Praktikanten oder Arbeitnehmer, die länger als acht Wochen in England, Schottland, Wales oder Nordirland sein werden, reicht eine reguläre Auslandskrankenversicherung jedoch nicht, da diese in der Regel keine längeren Aufenthalte abdeckt. Diese Personen benötigen eine Langzeit-Reisekrankenversicherung. Bei einem Aufenthalt über die Länge eines Urlaubs hinaus war schon vor dem Brexit eine zusätzliche Versicherung notwendig. Einen Auslandskrankenschein, wie er für einige Länder existiert, gibt es für Großbritannien nicht.