Die Beitragsbemessungsgrenze für 2022 liegt bei einem Jahres-Bruttoeinkommen von 58.050 Euro (monatlich 4.837,50 Euro). Das heißt für die Versicherten: Verdienste über diesem Grenzwert werden nicht in die Berechnung des Krankenkassenbeitrags einbezogen. Alles zu den Bemessungsgrenzen 2022 finden Sie hier.