Für Versicherte, die wegen einer schweren psychischen Erkrankung nicht in der Lage sind, ihre Interessen selbst wahrzunehmen und Leistungen selbstständig zu beanspruchen, stellt die BKK Faber-Castell & Partner unter bestimmten Voraussetzungen eine Soziotherapie zur Verfügung.
Unter Soziotherapie versteht man eine lebenspraktische Anleitung zur (Wieder-)Eingliederung in die Gesellschaft und zur selbstständigen Nutzung sozialer Angebote. Die Soziotherapie soll dabei unterstützen, ärztliche bzw. ärztlich verordnete Leistungen zu nutzen und soll den Erkrankten helfen, in möglichst kurzer Zeit von fremder Hilfe unabhängig zu werden.
Die Soziotherapie ist immer dann verordnungsfähig, wenn eine stationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt werden kann. Durchgeführt wird diese Leistung von Fachkrankenschwestern/-pfleger für Psychiatrie oder von Sozialarbeitern bzw. Sozialpädagogen.
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt hier 10 Prozent der kalendertäglichen Kosten, jedoch mindestens 5,00 Euro und höchstens 10,00 Euro für Versicherte, die mindestens 18 Jahre alt sind.