Die BKK Faber-Castell & Partner übernimmt die Kosten für einen medizinisch erforderlichen und nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch, wenn er von einem Arzt in einer Einrichtung im Sinne des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vorgenommen wird.
Die Kostenabwicklung im Rahmen des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen kann über uns erfolgen.
Empfehlenswert ist die Kontaktaufnahme mit einer Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen. Weitere Informationen finden Sie auf den Informationsseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration.
Die BKK Faber-Castell & Partner übernimmt die Kosten für eine Sterilisation,
wenn diese wegen einer Krankheit medizinisch notwendig ist. In anderen Fällen (z. B. freiwillige gewollte Sterilisation) sind die Kosten selbst zu tragen.