Sie haben die Möglichkeit, anstelle der Behandlung über die Krankenversichertenkarte das Kostenerstattungsverfahren zu wählen.
Das heißt: Sie werden z. B. von Ihrem Arzt als Privatpatient behandelt und erhalten von diesem eine Privatrechnung.
Unsere Empfehlung: Aus unserer Sicht ist eine Kostenerstattungsregelung nur dann sinnvoll, wenn die entstehenden Restkosten z. B. durch eine private Zusatzversicherung aufgefangen werden.
Bitte beachten Sie: Bevor Sie eine solche Entscheidung treffen, möchten wir Sie umfassend beraten, da die Entscheidung für die Kostenerstattung in vielen Fällen für Sie mit Mehrkosten verbunden ist.
Die Wahl der Kostenerstattung kann vom Versicherten auf den Bereich der ärztlichen Versorgung, der zahnärztlichen Versorgung, den stationären Bereich oder auf veranlasste Leistungen beschränkt werden (Leistungsbereiche).
BKK Faber-Castell & Partner Versicherte genießen jederzeit persönliche Beratung und umfassende Betreuung durch kompetente Ansprechpartner. Und natürlich beantworten wir Ihre Fragen auch gern per Mail oder am Telefon.
Gerne erhalten Sie über unseren Rückrufservice eine Antwort auf Ihre Frage oder Sie nutzen unser Kontaktformular und senden uns eine Email!