Kieferorthopädie: Bei einer medizinisch notwendigen Behandlung von Kiefer- und Zahnfehlstellungen (ab Schweregradeinstufung - KIG Grad 3) übernehmen wir zunächst 80 Prozent, bei gleichzeitiger Behandlung mehrerer Kinder für das zweite und jedes weitere Kind 90 Prozent der anfallenden medizinischen Kosten.
Sprechen Sie mit Ihrem Kieferorthopäden, welcher Schweregrad bei Ihrem Kind vorliegt. Stellt Ihr Kieferorthopäde fest, dass bei Ihrem Kind ein KIG von Grad 3 oder höher besteht, so stellt er der Krankenkasse einen kieferorthopädischen Behandlungsplan. Dieser wird nach Bearbeitung wieder direkt an den Kieferorthopäden zurückgeschickt. Sie, als Versicherter der BKK Faber-Castell & Partner, erhalten danach ein Bewilligungsschreiben. Gerne helfen wir Ihnen mit Tipps und Informationen rund um das Thema Kieferorthopädie.
Nähere Informationen rund um das Thema Kieferorthopädie erhalten Sie in der BKK Faber-Castell & Partner Geschäftsstelle in Ihrer Nähe.
Nutzen Sie unser Beratungsangebot vor Beginn einer Zahnbehandlung bis zur Bewertung des zahnärztlichen Kostenvoranschlags.
Bei Kiefergelenkserkrankungen (z.B. nächtliches Knirschen, Kiefergelenksschmerzen) oder Knochenverletzungen im Bereich des Gesichts (z.B. Kieferbruch) zahlt die BKK Faber-Castell & Partner eine medizinisch notwendige Schienenbehandlung. Die Abrechnung erfolgt über die Versichertenkarte.