Wir übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen und wenn medizinische Gründe vorliegen die Fahrt- und Transportkosten. Kosten können immer bis zum nächsterreichbaren Behandlungsort übernommen werden.
Welches Verkehrsmittel ist das geeignete?
Die Wahl des jeweiligen Verkehrsmittels, wie öffentliche Verkehrsmittel, Taxi, Privat-Pkw, Rettungswagen etc. richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit und der Wirtschaftlichkeit. Dies wird von Ihrem Arzt entschieden bzw. bescheinigt.
Muss ich eine Zuzahlung zu den Fahrtkosten leisten?
Ihr Eigenanteil beträgt lediglich 10 Prozent der Kosten (mindestens 5 €, maximal 10 €) je einfache Fahrt.
Für normale ambulante Behandlungen ist eine Kostenübernahme nach den gesetzlichen Regelungen leider ausgeschlossen.
Das Download-Center Ihrer BKK Faber-Castell & Partner bietet Versicherten Zugang zu vielen Servicevorteilen.
Unseren Antrag auf Fahrtkostenerstattung (pdf, 265kB) finden Sie im Download-Center.
Bitte beachten Sie: Einen Antrag können Sie natürlich auch jederzeit gerne in jeder BKK Faber-Castell & Partner Geschäftsstelle anfordern.