Wir übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen und wenn medizinische Gründe vorliegen die Fahrt- und Transportkosten. Kosten können immer bis zum nächsterreichbaren Behandlungsort übernommen werden.
Welches Verkehrsmittel ist das geeignete?
Die Wahl des jeweiligen Verkehrsmittels, wie öffentliche Verkehrsmittel, Taxi, Privat-Pkw, Rettungswagen etc. richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit und der Wirtschaftlichkeit. Dies wird von Ihrem Arzt entschieden bzw. bescheinigt.
Muss ich eine Zuzahlung zu den Fahrtkosten leisten?
Ihr Eigenanteil beträgt lediglich 10 Prozent der Kosten (mindestens 5 €, maximal 10 €) je einfache Fahrt.
Für normale ambulante Behandlungen ist eine Kostenübernahme nach den gesetzlichen Regelungen leider ausgeschlossen.
Die Erstattung von Fahrtkosten kann nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Daher empfehlen wir Ihnen, vor der Antragstellung kurz Kontakt mit uns aufzunehmen. In einem kurzen Beratungsgespräch klären wir, ob eine Erstattung möglich ist.
Sie erreichen uns telefonisch unter der Tel. 09921 9602-444, über unser Kontaktformular oder vor Ort in einer unserer Geschäftsstellen. Nach der Beratung erhalten Sie bei Bedarf die entsprechenden Antragsunterlagen.