Versicherte ab 18 Jahren haben Anspruch auf eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung. Zwischen dem 18. und 34. Lebensjahr kann diese einmalig in Anspruch genommen werden. Ab dem 35. Lebensjahr steht der Check-up alle drei Jahre zur Verfügung.
Die Untersuchung dient dazu, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und Krankheiten vorzubeugen. Sie umfasst unter anderem eine ausführliche Anamnese, körperliche Untersuchung sowie Laborwerte. So können mögliche Erkrankungen rechtzeitig festgestellt und behandelt werden.
Zum Check up 18–34 gehören folgende Leistungen:
Im Rahmen des Check-up 18-34 können unter Umständen auch weitere Vorsorgeuntersuchungen (Krebsvorsorge, Hautkrebsvorsorge) durchgeführt werden.