Mit der neuen Leistung Check up 18-34 haben nun auch Versicherte ab einem Alter von 18 Jahren Anspruch auf eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung. Bislang lag die Altersgrenze bei der bekannten Check up 35 Leistung bei 35 Jahren. Zur Neueinführung der Leistung Check up 18-34 wurden die Intervalle angepasst: Im Alter zwischen 18 und 34 Jahren kann eine einmalige Gesundheitsuntersuchung in Anspruch genommen werden. Das Intervall des Check up 35 hat sich, mit Inkrafttreten der neuen Gesundheitsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) vom 26.10.2018, von bislang alle zwei Jahre, auf nun alle drei Jahre erhöht. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss in einer Sitzung im Juli 2018 beschlossen.
Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr können nun Frauen und Männer diese kostenlose Generaluntersuchung zur Früherkennung einmalig durchführen lassen.