Medizinische Behandlungsfehler:
Fehler passieren überall – auch bei medizinischen Behandlungen. Um diese Fehler zu vermindern, wurden Standards festgelegt. Dennoch ereignen sich trotz aller Maßnahmen zur Qualitätssicherung alljährlich mindestens 40.000 sogenannte ärztliche Behandlungsfehler in Deutschland, die Dunkelziffer ist Experten zufolge hoch. Eine hohe Hürde ist dabei die Beweislast, denn die liegt bei Behandlungsfehlern beim Patienten – er muss beweisen, dass durch die Behandlung des Arztes ein „Schaden“ entstanden ist. Viele Patienten scheuen sich deshalb, ihr Recht bei Behandlungsfehlern durchzusetzen, und fühlen sich oft allein gelassen.
Ihre BKK hilft:
Weil wir wissen, wie schwierig es oft sein kann, Recht zu bekommen, unterstützt Sie die BKK Faber-Castell & Partner bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen, die Ihnen aufgrund von Behandlungsfehlern zustehen. Wie weit wir Sie unterstützen können, hängt vom Einzelfall ab. Die Möglichkeiten reichen von einer bloßen Beratung über die Einsicht in die BKK-Unterlagen bis zur Beauftragung von Gutachtern im beiderseitigen Interesse.
Stichwort Behandlungsfehler:
Von einem Behandlungsfehler spricht man dann, wenn ein Arzt seine Sorgfaltspflichten verletzt und daraus ein Schaden für den Patienten entsteht. Zu den Sorgfaltspflichten zählen eine ordnungsgemäße Diagnose und die Behandlung nach den anerkannten Grundsätzen der Medizin, ebenso wie eine umfangreiche, verständliche Aufklärung über die Risiken einer Behandlung. Nicht jeder Misserfolg ist gleich ein Behandlungsfehler. Bei medizinischen Eingriffen kann der Erfolg einer Behandlung letztlich nie garantiert werden.