BKK Pflegekasse
Für Sie da
Mit dem Pflegestärkungsgesetz II findet ein grundlegender Systemwechsel in der Pflegeversicherung statt. Seit dem 01.01.2017 orientiert sich die Pflegebedürftigkeit nicht mehr an einem in Minuten gemessenen Hilfebedarf, sondern ausschließlich daran, wie stark die Selbstständigkeit beziehungsweise die Fähigkeiten eines Menschen bei der Bewältigung des Alltags beeinträchtigt sind und er deshalb der Hilfe durch andere bedarf. Im gleichen Zuge fand die Umstellung der bis dato drei Pflegestufen auf nun fünf Pflegerade statt.
Infolge der Änderungen des Pflegestärkungsgesetzes II und dem neuen Pflegebegriff liegen der Bewertung der Pflegebedürftigkeit sechs pflegefachlich begründete Kriterien zugrunde. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite über die Pflegegrade.