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SV.net

Maschinelles Melde- und Beitragsverfahren ab 1.1.2006

Seit dem 1.Januar 2006 dürfen Meldungen und Beitragsnachweise nur noch durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung übermittelt werden. Eine Übermittlung per Post ist grundsätzlich nicht mehr möglich.

Sie verfügen über kein Programm, mit dem Sie maschinell übermitteln können? sv.net ist eine kostenfreie Ausfüllhilfe, mit der Sie Meldungen und Beitragsnachweise übermitteln sowie elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) anfordern können.

SV.net benutzen

  • sv.net/standard –  Internetanwedung für den Internetbrowser, die unabhängig vom Betriebssystem Ihres Computers funktioniert.
  • sv.net/comfort – Anwendung speziell für Windows, das Sie herunterladen und auf Ihrem Computer installieren.

Tipp: Mit sv.net/comfort haben Sie die Möglichkeit, Ihree eingegebene Daten und Meldesachverhalte sowie Ihren Personalstamm zu speichern. Bei den Meldungen können Sie dann auf diesen Personalstamm zurückgreifen und die Daten werden automatisch übernommen. Bei häufigerem Gebrauch ist somit sv.net/comfort die komfortablere Wahl für Sie.

Ab 1. Januar 2024: sv.net wird abgelöst

Das neue SV-Meldeportal

Mit der neuen Regelung nach § 95a SGB IV wurde die Rechtsgrundlage für eine neue Ausfüllhilfe zum elektornsichen Datenaustausch mit Sozialversicherungsträgern geschaffen. sv.net wird in folge dessen zum 1. Januar 2024 eingestellt. Abgelöst wird das bisherige Verfahren mit dem neuen SV-Meldeportal, das die neuen Anforderungen erfüllt. Seit 4. Oktober 2023 steht es allen Nutzern zur Verfügung.

Die Nutzung des SV-Meldeportals ist für Arbeitgeber und deren Dienstleistungspartner, die sich bis zum 31.03.2024 als Nutzer registrieren lassen, in den Jahren 2023 und 2024 kostenfrei. Kostenpflichtig wird die Nutzung des SV-Meldeportals für diese Nutzer erst ab 2025. Ab dem 1. Januar 2024 wird allen neu registrierten Nutzern sofort eine Nutzungsgebühr berechnet. Die Nutzungsgebühr wird bezogen auf zwei Anwendergruppen für eine Laufzeit von 36 Monaten im Voraus erhoben. Die Nutzungsgebühr beträgt für den Austausch von Meldungen für eine Betriebsnummer 36,00 Euro und für den Austausch von Meldungen für mehrere Betriebsnummern 99,00 Euro netto, jeweils zzgl. gültiger MwSt. In besonderen Fällen können Nutzer von der Nutzungsgebühr befreit werden. Jeder Nutzer kann beliebig viele Meldungen mit den Sozialversicherungsträgern austauschen.