Sind Sie bereits Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, können Sie diese wechseln, wenn Sie dort mindestens zwölf Monate Mitglied waren. Die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Kalendermonate zum Monatsende. Wenn Sie also zum Beispiel am 15. Juni Ihre Mitgliedschaft erklären, kann Ihre Mitgliedschaft bei einer neuen Krankenkasse am 1. September beginnen, wenn Sie bis zum 31. August die zwölfmonatige Bindungsfrist erfüllt haben.
Ist Ihre Bindungsfrist von zwölf Monaten noch nicht erreicht, können Sie erst nach Ablauf der Bindungsfrist Mitglied Ihrer neuen Krankenkasse werden.
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