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Bedingungen zum Krankenkassenwechsel

Was muss ich tun, um die Krankenkasse zu wechseln?

Der Wechsel zur BKK Faber-Castell & Partner erfolgt ganz einfach:

  1. Füllen Sie die Beitrittserklärung online aus und informieren Sie Ihren Arbeitgeber oder bei Beziehern von Arbeitslosengeld I bzw. Bürgergeld die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter über den Kassenwechsel.
  2. Eine Kündigung bei Ihrer bisherigen Krankenkasse ist nicht mehr erforderlich. Dies übernehmen wir für Sie und informieren Ihre bisherige Krankenkasse über Ihren Wechselwunsch.
  3. Ihre Versichertenkarte erhalten Sie rechtzeitig zum Beginn Ihrer Mitgliedschaft.

Sind Sie bereits Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, können Sie diese wechseln, wenn Sie dort mindestens zwölf Monate Mitglied waren. Die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Kalendermonate zum Monatsende. Wenn Sie also zum Beispiel am 15. Juni Ihre Mitgliedschaft erklären, kann Ihre Mitgliedschaft bei einer neuen Krankenkasse am 1. September beginnen, wenn Sie bis zum 31. August die zwölfmonatige Bindungsfrist erfüllt haben.

  • Wechseln Sie Ihren Arbeitgeber oder ändert sich Ihr Versichertenstatus (z.B. vom Beschäftigten zum Studenten, zum Arbeitslosen oder zum Rentner oder umgekehrt), können Sie sofort und  unkompliziert Ihre Krankenkasse wechseln.
    Dafür muss einfach innerhalb von zwei Wochen nach Beginn Ihres neuen Beschäftigungsverhältnisses bzw. Ihres Statuswechsels die Beitrittserklärung bei uns sein. Alles Weitere übernehmen wir für Sie! Eine Kündigung bei Ihrer Vorkasse ist auch hier nicht notwendig.
  • Waren Sie bisher familienversichert  oder war Ihre bisherige Mitgliedschaft kurzzeitig (bis zu einem Monat) unterbrochen, kann ebenfalls ein sofortiger Wechsel erfolgen.

Ist Ihre Bindungsfrist von zwölf Monaten noch nicht erreicht, können Sie erst nach Ablauf der Bindungsfrist Mitglied Ihrer neuen Krankenkasse werden.

Technische Fragen:

Sie benötigen Hilfe beim Ausfüllen der Onlinebeitrittserklärung?
Rufen Sie uns an unter: 09921 9602-444